Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

WEB Media Company – Christoph Bihler

  • 1 Gültigkeit der Bestimmungen

Christoph Bihler – WEB Media Company (im folgenden WMC genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch WMC gültig.

  • 2 Angebot und Abwicklung

2.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch WMC in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

2.2 Der Auftraggeber erklärt schriftlich die Freigabe der Daten bzw. Entwurfs

2.3 WMC ist berechtigt, die Arbeiten an Dritte zu übertragen oder selbst auszuführen.

  • 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

3.1 Jeder dem WMC erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

3.2 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten WMC erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber WMC für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

3.3 Mit der Zahlung der verbundenen Rechnung und sonstigen Forderungen an WMC erwirbt der Kunde automatisch das Recht, die Arbeiten im vereinbartem Rahmen zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt WMC die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

3.5 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann WMC hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

3.6 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier WMC haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.7 WMC ist nicht haftbar bei Fehlern an Daten, Dateien und Datenträgern, die beim Import auf das System des Auftragsgebers entstehen können.

3.8 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftragsgeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von WMC.

  • 4 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet WMC bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies betrifft auch Werbekonten (Google, Facebook, LinkedIn, etc.) des Auftraggebers, über die WMC Werbung schaltet.

  • 5 Terminabsprachen

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftraggeber erkennt die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an. Der Ablauf bestimmter Terminvereinbarungen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, bevor er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichen (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

  • 6 Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind. WMC verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers. Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und an eventuell an Dritte übermittelt werden können.

  • 7 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

7.1 Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt WMC die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

7.2 WMC verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. WMC verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer, Scripte etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. WMC haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

7.3 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt WMC keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. WMC übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern.

  • 8 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Eine Prüfung von Seiten WMC erfolgt nicht. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen und Markenschutzverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die WMC von Bilddatenbanken beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt WMC von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

  • 9 Vergütung

9.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben werden bei Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt

9.2 WMC stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

9.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

9.4 Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch WMC – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

9.5 Eine Nichtabnahme meines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. WMC behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.6 Bei Zahlungsverzug kann WMC Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt WMC vorbehalten.

9.7 Der Auftraggeber bevollmächtigt WMC notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen, Dienstleistungen, etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, WMC für diese Fremdleistung freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

  • 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von WMC bis zur Zahlung sämtlichen Forderungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers oder bei Zahlungsverzug, ist WMC zum Rücktritt berechtigt. Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist WMC berechtigt die Internet-Seiten des Kunden bis zur Zahlung zu sperren. Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.

  • 11 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass WMC, die für den Auftraggeber erstellten Webseiten, Grafikdesigns, Online Marketing Dienstleistung etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch WMC bearbeiteten Webseite nebst Logo des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet WMC an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt wurde.

  • 12 Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Dillingen an der Donau Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: März 2018